Mobilität ermöglichen, Sicherheitsstandards einhalten - DVR appelliert an Bundesrat!

19. Dezember 2019 - Morgen entscheidet der Bundesrat, ob Inhaber des Pkw-Führerscheins u.a. ohne eine zusätzliche Prüfung Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren dürfen. Der DVR appelliert an das Plenum, sich der Empfehlung der Fachleute aus dem Verkehrsausschuss des Bundesrats anzuschließen und zugunsten der Verkehrssicherheit zu entscheiden. Idealerweise sollte der Passus zum vereinfachten Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 komplett aus dem Verordnungsentwurf gestrichen werden.

Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie vom 20. Dezember 2006 erlaubt es den Mitgliedstaaten der EU, allen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, auch das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu ermöglichen. Auf Wunsch von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll diese Regelung künftig auch in Deutschland gelten.

Nach Auffassung des DVR wird bei dem entsprechenden Verordnungsentwurf jedoch auf entscheidende Standards verzichtet. „Die geplante Regelung ist nicht im Sinne der Verkehrssicherheit. Wichtige Aspekte, wie z.B. eine abschließende Prüfung sind nicht vorgesehen“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR.

Weitere Gründe, die gegen das erleichterte Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sprechen

  • Das vorgesehene Konzept für die Ausbildung wird den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gerecht. Es fehlen eine abschließende praktische Prüfung, Fahrten im Realverkehr und damit insgesamt Fahrpraxis.

  • Fahrer von Leichtkrafträdern der Klasse A1 belegten auch 2018 Platz 2 bei den Hauptverursachern von Unfällen mit Getöteten und Verletzten.

  • Leichtkrafträder der Klasse A1 fördern nicht die Mobilität im Alltag. Sie werden vorrangig in der Freizeit genutzt.

Stellungnahme des DVR zum Verordnungsentwurf