Abbiegeassistent nachrüsten: Förderperiode 2020 beginnt

04. Mai 2020 – Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den Start der diesjährigen Förderperiode für die freiwillige Nachrüstung von Lkw und Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenten. „Abbiegeunfälle mit Lkw enden für Rad Fahrende und Zu Fuß Gehende häufig tragisch. Um ihre Sicherheit zu fördern ist es wichtig, Abbiegeassistenten nachzurüsten“, sagt Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR.

Rund 10 Millionen für freiwillige Nachrüstung in 2020

Vom 4. Mai 2020, 9.00 Uhr bis zum 15. Oktober 2020 können in diesem Jahr Anträge im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) gestellt werden. Die vom DVR unterstützte Förderung hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im vergangenen Jahr gestartet. Rechtliche Grundlage für das Förderprogramm ist die angepasste Richtlinie, die am 25. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Insgesamt stehen rund 10 Millionen Fördermittel für die freiwillige Nachrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen in diesem Jahr bereit. Welche Systeme förderwürdig sind, kann dem Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2018 entnommen werden. Stand Februar 2020 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) neun Abbiegeassistenzsystemen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.

Förderung über De-minimis-Förderprogramm

Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können in diesem Jahr keine Förderung mehr über das AAS-Programm erhalten. Eine Förderung der Nachrüstung mit Abbiegeassistenten ist für diese Unternehmen nach wie vor möglich, allerdings ausschließlich über die "De-minimis“-Förderung.

DVR fordert Weiterentwicklung von Abbiegeassistenzsystemen

Für den DVR seien die Förderprogramme AAS/De-minimis ein erster Schritt zur Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen, so Präsident Eichendorf. Aktuell verfügbare nachrüstbare Abbiegeassistenten, funktionierten noch nicht optimal. Aus diesem Grund fordere der DVR von der Industrie, mit Priorität an der Entwicklung bestmöglich funktionierender Abbiegeassistenzsysteme zu arbeiten. Die europäische Gesetzgebung schreibt für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen ab 2022 den Abbiegeassistenten vor. Mehr Informationen zu Abbiegeassistenten